Allgemeine Geschäftsbedingungen Tank & Drive Karte

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte prüfen Sie vorher, ob Sie mit unseren überaus fairen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Tank & Drive Karte einverstanden sind.

Unter Walther im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist zu verstehen:
Erik Walther GmbH & Co. KG
W.J. Mineralölhandelsgesellschaft
Hafenstraße 2
97424 Schweinfurt, Deutschland

USt-ID-Nr.: DE133888431

Registergericht Amtsgericht Schweinfurt

HRA 668

Telefon +49-(0)9721-6587-0
Telefax +49-(0)9721-6587-65
E-Mail: info@erik-walther.de

Bereits mit der Antragstellung erkennt der Antragsteller, im folgenden Kunde genannt, die ausschließliche Geltung der nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Walther übersendet nach Annahme des entsprechenden Antrages die PIN-Nummer der jeweiligen Walther Tank & Drive Karte an die im Antrag angegebene Anschrift. Abweichende Bedingungen sind für Walther nur insoweit verbindlich, als dass Walther sie im Einzelfall schriftlich anerkennt.

1. Verwendung der Karte
Die Walther Tank & Drive Karte berechtigt den Kunden, an den Tankstellen mit Tank & Drive-Kartenakzeptanz Lieferungen und Leistungen zu Lasten seines Kundenkontos zu beziehen. Bei der Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen gilt:
1.1. Der Verkauf von Kraftstoffen erfolgt im Namen und für Rechnung von Walther.
1.2. Alle anderen Lieferungen und Leistungen an diesen Tankstellen erfolgen im Namen und für Rechnung des jeweiligen Tankstellenbetreibers. Dessen Forderungen zieht Walther namens und im Auftrag des Betreibers ein.
1.3. Die Karte bleibt Eigentum von Walther. Walther ist berechtigt, die ausgegebenen Karten jederzeit zurückzufordern.

2. Sicherheit
2.1. Der Kunde hat die Karte äußerst sorgfältig aufzubewahren. Die PIN-Nummer (Geheimnummer) der jeweiligen Karte wird dem Kunden in einem separaten Schreiben bekannt gegeben. Es ist darauf zu achten, dass die PIN-Nummer und die Karte stets getrennt voneinander aufbewahrt werden. Für die Geheimhaltung der PIN-Nummer ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
2.2. Die Karte ist nicht auf Dritte übertragbar. Ein Lieferzwang für Walther oder ihre Vertragspartner besteht nicht. Ansprüche gegen Walther wegen Nichtbelieferung auf Grund von Versorgungsengpässen oder technischen Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Walther behält sich vor, die Akzeptanz der Tank & Drive Karten an einzelnen Standorten einzuschränken oder ganz einzustellen.

3. Abrechnung
3.1. Die Lieferung von Kraftstoffen erfolgt zu den am Verkaufstag geltenden ausgezeichneten Preisen der jeweiligen Tankstelle im Namen und für Rechnung von Walther.

4. Bestätigung der Lieferung
4.1. Durch Eingabe der PIN-Nummer bestätigt der Kunde den ordnungsgemäßen Erhalt der Lieferungen und/oder Leistungen. Die entsprechenden Beträge gelten als sofort fällig und werden dem bei Walther geführten Kundenkonto belastet. Der Saldo dieses Kundenkontos wird monatlich mittels SEPA-Basis-Lastschriftmandat vom Girokonto des Kunden abgebucht. Für Deckung auf dem angegebenen Girokonto hat der Kunde Sorge zu tragen. Im Falle des Verzugs berechnet Walther Zinsen bis zu 6 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank. Walther ist berechtigt Bearbeitungskosten zu verlangen. Das Recht auf Geltendmachung weiteren Schadens bleibt unberührt. Gegenüber den Zahlungsansprüchen ist eine Aufrechnung oder Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, soweit Walther nicht Gegenforderungen ausdrücklich anerkennt oder diese Walther gegenüber rechtskräftig festgestellt sind.
4.2. Walther behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur endgültigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

5. Reklamationen/Haftung von Walther
5.1. Im Falle von Punkt 1.1. sind Reklamationen unverzüglich bei der jeweiligen Tankstelle, unter gleichzeitiger Information von Walther, geltend zu machen. Die Reklamationen berühren die Verpflichtung zum Ausgleich des Kundenkontos nicht.
5.2. In den Fällen von Punkt 1.2. sind Reklamationen ausschließlich der jeweiligen Tankstelle anzuzeigen. Sie berühren die Verpflichtung zum Ausgleich des Kundenkontos nicht. Walther haftet insoweit nicht für die Leistungen der jeweiligen Tankstellenbetreiber.
5.3. Eine Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Walther gegenüber dem Kunden wird, außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Als Erfüllungsgehilfen im Sinne dieser Bestimmungen gelten auch die jeweiligen Betreiber der Servicestationen und die übrigen Vertragspartner, derer sich Walther zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedient.

6. Haftung
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, Diebstahl oder sonstigen Verlust der Karte Walther unverzüglich telefonisch und schriftlich anzuzeigen. Ab dem Zeitpunkt der Sperrung der Karte durch Walther (Blacklist) wird der Kunde von der Haftung für Missbrauch freigestellt. Bis zum Zeitpunkt der Sperrung durch Walther haftet der Kunde für alle durch die Verwendung der Karte entstandenen Forderungen und Schäden. Der Kunde haftet Walther gegenüber für alle Schäden, die durch die missbräuchliche Verwendung der von ihm an seine Mitarbeiter oder andere Personen weitergegebenen Karten entstehen.

7. Laufzeit
Die Karte ist mit einer unbegrenzten Laufzeit ausgestattet. Der Kunde oder Walther kann die Tank & Drive Karten-Vereinbarung jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, schriftlich kündigen.
Bei Missbrauch, Rücklastschrift, Zahlungsverzug und Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten kann Walther die weitere Belieferung des Kunden ablehnen, die Tank & Drive Karte vorsorglich sperren und die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Im Falle einer Kündigung verliert die Karte mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, alle an ihn ausgegebenen Tank & Drive Karten unaufgefordert und unverzüglich nach Vertragsbeendigung an Walther zurückzusenden.

8. Kosten/Gebühren/Kaution
8.1. Derzeit werden keine Verwaltungs-Gebühren erhoben. Bei Rücklastschriften beträgt die Bearbeitungsgebühr derzeit 2,00 EURO. Walther behält sich jedoch das Recht vor, diese nach Ankündigung anzupassen.
8.2. Für den Fall, dass auf Grund von Verlust/Beschädigung eine neue Karte auszustellen ist, behält sich Walther vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Veränderungen seiner Kundendaten (Anschrift/Firmensitz, Firmierung, Bankverbindung u.a.) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle eines Versäumnisses dieser Mitteilung behält sich Walther vor eine Bearbeitungs- und Nachforschungsgebühr zu erheben.
8.4. Walther ist jederzeit berechtigt zur Absicherung der Geschäftsbeziehung eine dem zweifachen durchschnittlichen Monatsumsatz entsprechende Sicherheit (Kaution) zu verlangen. Stellt Kunde diese Sicherheit nicht, steht Walther das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Kartenvereinbarung zu.

9. Sonstiges
9.1. Die jeweiligen Betreiber der Tankstellen sowie die Vertragspartner für Zusatzdienstleistungen und deren Personal sind berechtigt, die Legitimation des Inhabers der Walther Tank & Drive Karte nachzuprüfen. Sie können Lieferungen ablehnen und die Walther Tank & Drive Karte einziehen, falls berechtigte Zweifel an der Identität des Karteninhabers bestehen oder dieser die PIN-Nummer der Karte nicht kennt. Eine Nichtkenntnis gilt als gegeben, wenn der Karteninhaber die PIN-Nummer mehr als dreimal falsch eingegeben hat. Gesperrte oder ungültige Karten werden grundsätzlich eingezogen.
9.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen werden durch schriftlichen Aushang in den Tankstellen bekannt gegeben.
9.3. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung Rechnung trägt.
9.4. Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden ist Schweinfurt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Schweinfurt, im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.